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Ergänzende Vorsorge

Ergänzende Vorsorge

Ihre Arbeitskraft ist zu wichtig, um sie zu vernachlässigen. Eine Absicherung gegen die finanziellen Folgen einer Berufs­unfähig­keit ist daher unerlässlich. Dies gilt auch für das Risiko der Pflegebedürftigkeit. Und mit einem bedarfsgerechten Hinterbliebenenschutz schützen Sie Ihre Angehörigen im schlimmsten Fall zumindest finanziell.

Presse Berufs­unfähig­keitsPolice/StartPolice

Immer wieder weisen Verbraucherschützer darauf hin, dass die Berufs­unfähig­keitsversicherung neben der Privathaftpflicht die wichtigste Versicherung überhaupt ist.

Der Verlust der Arbeitskraft ist ein existenzielles Risiko. Denn nicht mehr arbeiten können heißt, nichts zu verdienen. Materielle Not ist oft die Folge. Der Staat hilft im Ernstfall kaum - die gesetzliche Rentenversicherung zahlt allen ab 1961 Geborenen nur noch bei Erwerbsunfähigkeit eine Minirente.

Die Grundlagen

Wenn Sie wegen Krankheit oder Unfall schon vor Erreichen des Rentenalters aus Ihrem Beruf aussteigen müssen, stehen Sie vor einem großen Problem: Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt allen ab 1961 Geborenen nur noch bei völliger Erwerbsunfähigkeit ihre Minirente .

Folge: Als Betroffener bekommen Sie nur dann die knappen staatlichen Leistungen, wenn Sie so gut wie gar nicht mehr arbeiten können. Wenn Sie theoretisch noch irgendeiner - auch schlechter bezahlten - Tätigkeit nachgehen könnten, gehen Sie leer aus.

Vor dem finanziellen Kollaps bei Unfall oder Krankheit müssen Sie sich also eigenverantwortlich schützen - am besten mit einer privaten Berufs­unfähig­keitsversicherung.

Vorteile der Berufs­unfähig­keitsversicherung über das Versorgungswerk der Presse:

  • Besonders günstige Beitragsermittlung durch spezielle Berufsgruppeneinstufung
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Keine abstrakte Verweisung
  • Beitragsbefreiung bei Berufs­unfähig­keit ebenfalls möglich
  • vergünstigte Varainte für Berufseinsteiger möglich, bei vollem Versicherungsschutz

Presse Risiko­lebens­ver­si­che­rung

Mit dem Tod setzt sich wohl niemand gern auseinander. Wer andere (Kinder, Partner, Angehörige) zu versorgen hat, sollte die möglichen finanziellen Folgen bedenken.

Die Risiko-Lebensversicherung zahlt im Todesfall unabhängig von der Laufzeit und der Höhe der eingezahlten Beiträge die vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen aus.

Die Grundlagen

Große wirtschaftliche Schwierigkeiten drohen, wenn der Ernährer einer jungen Familie ausfällt. Die gesetzlichen Rentenansprüche auch in der Hinterbliebenenversorgung sind gering, wenn der Verstorbene noch keine langen Versicherungszeiten zurückgelegt oder bisher nur wenig eingezahlt hat.

Witwen- und Waisenrenten reichen selten aus, um die Familie nach dem Tod eines Elternteils zu versorgen. Besonders wenn Sie ein hohes Darlehen - etwa zur Baufinanzierung - aufnehmen, sollten Sie eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung abschließen. Im Ernstfall können Ihre Angehörigen dieses Darlehen dann mit der Versicherungsleistung der Risiko­lebens­ver­si­che­rung tilgen.

Für wen geeignet?

Wenn der Hauptverdiener einer Familie verstirbt, ist das für die Hinterbliebenen nicht nur eine persönliche Katastrophe, sondern oft auch ein finanzielles Desaster - etwa, weil Kredite fällig werden, die bei der Familiengründung aufgenommen wurden. Zumindest vor dem finanziellen Ruin kann eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung schützen.

Presse Pfle­ge­ren­te gegen Einmalbeitrag

Die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung deckt die tatsächlichen Pflegekosten oft nur zum Teil. Als Pflegebedürftiger zahlen Sie nicht selten hunderte oder sogar tausende Euro selbst dazu. Mit einer privaten Pfle­ge­ren­te können Sie sich gegen dieses Risiko wirksam schützen. Das Modell ist einfach: Ab Vertragsbeginn leisten Sie einen monatlichen oder einmaligen Versicherungsbeitrag. Sobald Sie pflegebedürftig werden, erhalten Sie vom Versicherer jeden Monat die vereinbarte Pfle­ge­ren­te.

Die private Pfle­ge­ren­te bekommen Sie immer zusätzlich zur gesetzlichen Versorgung. Sie können frei über das Geld verfügen und davon beispielsweise Ihren persönlichen Eigenanteil im Pflegeheim finanzieren oder Angehörige entlohnen, von denen Sie in den eigenen vier Wänden versorgt werden. Volle Pfle­ge­ren­te bekommen Sie bei Pflegestufe 3. Und denken Sie daran: Je jünger Sie in die private Pfle­ge­ren­te einsteigen, desto günstiger ist der Beitrag.